Die Athris AG ist eine Investmentgesellschaft mit Sitz in St. Moritz. Athris ist 2009 aus der Umstrukturierung der Jelmoli-Gruppe hervorgegangen und ist seit Juni 2018 an der Berner Börse BX Swiss kotiert.

Über Athris

Die Athris AG ist eine Investmentgesellschaft in Form einer schweizerischen Aktiengesellschaft mit Sitz in St. Moritz, deren Namenaktien zu nominal je CHF 5.00 seit dem 15. Juni 2018 an der BX Swiss AG kotiert sind. Die Gesellschaft ist aus der Umstrukturierung der Jelmoli-Gruppe hervorgegangen und wurde im Jahr 2009 von der Jelmoli Holding AG (heute: SPS Beteiligung Alpha AG) mittels einer Sachdividende abgespaltet. Die Gesellschaft bezweckt (direkt oder indirekt), Finanz- und andere Anlagen jedwelcher Art zu tätigen. Insbesondere, aber nicht ausschliesslich, bezweckt die Athris AG den Erwerb, die dauernde Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen an in- und ausländischen kotierten und nicht kotierten Unternehmungen und Gesellschaften aller Art sowie von in- und ausländischen kollektiven Kapitalanlagen aller Art. Die Ausschüttungspolitik der Gesellschaft ist abhängig vom Geschäftsgang. Der Entscheid über allfällige Ausschüttungen obliegt der Generalversammlung der Gesellschaft, welche gestützt auf einen Antrag des Verwaltungsrats entscheidet. Die Athris AG hat seit ihrem Bestehen keine Dividenden ausbezahlt. Die Gesellschaft beabsichtigt denn auch nicht, zukünftige Dividenden auszuschütten, sondern wird die erwirtschafteten Erträge, wie bisher, reinvestieren.

ORGANE

Verwaltungsrat:

  • Lucia Waldner 
    Seit 2024 Präsidentin des Verwaltungsrats
    Mitglied des Vergütungsausschuss
    Msc, MBA
    Jahrgang: 1982
    Nationalität: Slowakei
  • Roland Müller
    Seit 2018 Mitglied des Verwaltungsrats
    Dr.iur., LL.M., Advokat und Notar
    Jahrgang: 1963
    Nationalität: Schweiz
  • Susanne Reinhard
    Seit 2024 Mitglied des Verwaltungsrats
    Mitglied des Vergütungsausschuss
    lic.iur., LL.M., Rechtsanwältin
    Jahrgang: 1977
    Nationalität: Schweiz

Die Mitglieder und die Präsidentin des Verwaltungsrats werden einzeln für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung gewählt und sind wiederwählbar. Es besteht keine statutarische Amtszeit- oder Altersbeschränkung. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind exekutiv tätig und führen die Geschäfte der Gesellschaft.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung und des Anlagekomitees der Gesellschaft sind nicht ausschliesslich für die Gesellschaft tätig. Es können daher Interessenkonflikte eintreten. Die Gesellschaft hat Prozesse festgelegt, die dazu dienen, Interessenkonflikte zu erkennen und zu beseitigen bzw. zu minimieren. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf den Kotierungsprospekt vom 15. Juni 2018.

Revisionsstelle:

KPMG AG
Badenerstrasse 172
CH-8004 Zürich

Anlagepolitik

Das Anlageziel der Gesellschaft ist es, langfristige wert- und wachstumsorientierte Investitionen zu tätigen. Die Gesellschaft wird daher in Anlagen investieren, von denen sie erwartet, dass sie Potential für eine überdurchschnittliche Wertsteigerung aufweisen und so zu einer überdurchschnittlichen Performance für die Aktionäre führen können. Die Gesellschaft fokussiert auf eine längerfristige Wertsteigerung. Die Athris AG tätigt Anlagen in kotierte und nicht-kotierte Unternehmen, kollektive Kapitalanlagen, festverzinsliche Anlagen, derivative Finanzinstrumente, digitale Wert- und sonstige Rechte und Immobilien, kann aber auch bis zu 100 % ihrer Vermögenswerte als Barmittel und/oder Barmittel-Alternativen bzw. -Äquivalente wie Geldmarktpapiere und Einlagenzertifikate halten. Die Gesellschaft verfolgt dabei eine globale «stock and fund picking»-Strategie. Bei der Umsetzung der Anlagestrategie ist die Athris AG zum Einsatz von Krediten von bis zu 75 % des Net Asset Values (NAV) der Gesellschaft berechtigt. Die Gesellschaft kann auch ihre Vermögenswerte mit Pfandrechten und/oder anderen Sicherungsmitteln zugunsten von Dritten belasten.

Die Athris AG hat grundsätzlich keine Anlagebeschränkungen in Bezug auf Länder, Industriesektoren und/oder Marktsegmente. Die Anlagebeschränkungen bzw. -vorgaben betreffend Risikoverteilung für die einzelnen Anlageklassen ergeben sich aus dem Anlagereglement der Gesellschaft. Mit Ausnahme von Barmitteln und/oder Barmittel-Alternativen bzw. -Äquivalente dürfen nicht mehr als 50 % (basierend auf dem Investitionsvolumen) des Net Asset Values (NAV) in eine einzelne Anlage (z.B. ein einzelnes Unternehmen oder eine einzige kollektive Kapitalanlage) investiert werden.

Die Analyse von Anlageopportunitäten und der Entscheid über sämtliche Investitionen der Gesellschaft obliegt dem Anlagekomitee, das aus mindestens zwei Mitgliedern (Mitglieder des Verwaltungsrates und ggf. Mitarbeiter der Gesellschaft oder Dritte) besteht. Der Präsident des Verwaltungsrats der Athris AG amtet als Vorsitzender des Anlagekomitees. Zur Unterstützung des Anlagekomitees hat die Gesellschaft die GVO Advisory Management AG mit Sitz in Zug als Anlageberaterin mandatiert.

Die Grundsätze der Anlagepolitik der Athris AG sind in den Statuten festgelegt. Gestützt darauf erlässt der Verwaltungsrat der Gesellschaft das Anlagereglement. Dieses kann innerhalb des in den Statuten festgelegten Zwecks und der grundsätzlichen Anlagepolitik gemäss Statuten durch Beschluss des Verwaltungsrats der Gesellschaft jederzeit vollständig oder teilweise geändert oder ergänzt werden. Wird das Anlagereglement geändert oder ergänzt, wird die Änderung oder Ergänzung mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der Öffentlichkeit, insbesondere den Aktionären der Gesellschaft, bekannt gemacht. Neue Anlagevorschriften sind innert eines Monats nach Inkrafttreten der Änderung einzuhalten.